Keine Auskunftsberechtigung

Keine Auskunftberechtigung liegt bei den folgenden Fällen vor:

 

  • telefonische Anfragen
  • gerichtlich getrennten Eheleuten ohne Scheidungsurteil
  • Verträge ohne Unterschrift des Kunden
  • Offerte ohne Unterschrift des Kunden
  • Lieferschein ohne Unterschrift des Kunden
  • E-Mail-Bestellung
  • Telefonische Bestellung